Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, um ein Rezept zu beantragen, müssen Sie selbstverständlich bereits Patientin oder Patient unserer Praxis sein. Darüber hinaus können wir ausschließlich Rezepte für Medikamente ausstellen, die wir Ihnen bereits verschrieben haben (Folgerezepte). Bitte beachten Sie, dass Anfragen, die über unsere Website gestellt werden, nur während unserer Öffnungszeiten bearbeitet werden können. Wenn Sie in diesem Quartal noch nicht bei uns waren, muss die elektronische Gesundheitskarte für das jeweilige Quartal in unserer Praxis vorgelegt werden. Hinweis: Sie können das eRezept nach dem folgenden Werktag mit Ihrer Krankenkassenkarte in der Apotheke einlösen. Unsere Rezeptanfrage